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Förderprogramm Bayern · Stand August 2026

Digitale
Sprünge.
Besser gefördert.

Bis zu 50 % Zuschuss für Digitalisierung und IT-Sicherheit – verständlich erklärt für kleine Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern.

Freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch. Eine Förderung ist nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel möglich; die Entscheidung trifft die zuständige Bezirksregierung.

bis zu50Prozentnicht rückzahlbarer Zuschuss
4.000 €

mind. zuwendungsfähige Ausgaben

< 50

Beschäftigte (VZÄ)

18 Monate

Umsetzungszeit

31.12.2027

Programmlaufzeit

01 · Förderhöhe

Klare Zahlen. Keine Bonus-Mathematik im Nebel.

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung. Maßgeblich sind die im Einzelfall anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben.

01

50 %

Fördersatz

der zuwendungsfähigen Ausgaben

02

7.500 €

Digitalbonus Standard

maximaler Zuschuss

03

30.000 €

Digitalbonus Plus

für besonders innovative Vorhaben

Plus ist kein größerer Standard-Antrag.

Der Digitalbonus Plus verlangt einen besonderen Innovationsgehalt im bayernweiten Vergleich. Ein marktübliches ERP-, DMS- oder Warenwirtschaftssystem reicht dafür allein regelmäßig nicht aus.

02 · Unternehmen

Klein, gewerblich, in Bayern. Und nicht ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Unternehmensart ist ebenso wichtig wie das Vorhaben. Die folgende Übersicht bildet die wesentlichen Ausschlüsse ab, ersetzt aber nicht die amtliche Einzelfallprüfung.

Grundvoraussetzungen

  • Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 GewStG
  • Betriebsstätte in Bayern; die Maßnahme wird dort eingesetzt
  • Weniger als 50 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten
  • Höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
  • Kein Insolvenzverfahren und keine entsprechenden Eröffnungsvoraussetzungen

Wesentliche Ausschlüsse

  • Freie Berufe – außer sie werden als gewerbesteuerpflichtiger Gewerbebetrieb ausgeübt
  • Krankenhäuser, Kliniken, Arztpraxen, MVZ, Sanatorien sowie vergleichbare Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
  • Primärerzeugung in Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur; Verarbeitung oder Vermarktung kann unter Voraussetzungen ausgenommen sein
  • Von der Gewerbesteuer befreite oder nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Unternehmen und Organisationen; Sonderregeln gelten für Inklusionsunternehmen und ausschließlich wirtschaftlich tätige gGmbHs
  • Staatliche Eigenbetriebe sowie Unternehmen, die zu mindestens 25 % öffentlich kontrolliert werden

Auch Unternehmensverflechtungen sind für die De-minimis-Prüfung relevant. Die vollständigen Regeln und Sonderfälle stehen auf der offiziellen Förderprogramm-Seite.

03 · Zwei Wege

Solide digitalisieren. Oder wirklich Neues wagen.

Digitalbonus Standard

Bis 7.500 €

Für förderfähige Digitalisierungsvorhaben und die Verbesserung der IT-Sicherheit – vom neuen digitalen Prozess bis zur Systemmigration.

  • IKT-Software und Einführung
  • Migration, Anpassung und Programmierung
  • Beratung und Schulung anteilig
  • IT-Sicherheitssoftware und notwendige Hardware
Digitalbonus Plus

Bis 30.000 €

Für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt. Schwerpunkt und Kostenstruktur müssen die Innovation nachvollziehbar tragen.

KI & Datenanalyse
Intelligente Robotik
Digitale Zwillinge
Moderne Simulation

04 · Kosten

Förderfähig ist der digitale Sprung – nicht der normale Einkauf.

Entscheidend ist die Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen, Prozessen oder IT-Sicherheit. Standardausstattung und bloßer Ersatz bleiben draußen.

Typischerweise förderfähig

  • Externe Einführung und Anpassung von IKT-Software
  • Migration und Portierung von IT-Systemen
  • Programmierung, Installation und technische Dokumentation
  • Beratung und Schulung zur eingeführten Lösung – zusammen maximal 50 %
  • Roboter-Hardware als Kern einer digitalen Prozesskette
  • IKT-Hardware für IT-Sicherheitsmaßnahmen
  • Lizenzen und Systemserviceentgelte für maximal 18 Monate

Regelmäßig nicht förderfähig

  • PCs, Laptops, Server, Tablets, Smartphones und Standard-Hardware
  • Bürosoftware, Betriebssysteme und sonstige Standard-Software
  • Standard-Websites, Standard-Webshops und Online-Marketing
  • Maschinen, Produktionsanlagen und Steuerungssoftware – außer Roboterkern
  • Ersatzbeschaffungen ohne wesentliche Verbesserung
  • Reise-, Versand-, Fracht-, Versicherungs- und Zollkosten
  • Leasing, Mietkauf sowie Beratung ohne Implementierung

05 · Kurzcheck

Fünf Fragen. Eine erste Richtung.

Der Check läuft ausschließlich in Ihrem Browser und ersetzt keine Prüfung durch die Bewilligungsstelle.

Unverbindlicher Kurzcheck1 / 5

Betriebsstätte

Hat Ihr Unternehmen eine Betriebsstätte in Bayern, in der die geförderte Maßnahme eingesetzt wird?

06 · Antrag

Erst einreichen. Dann beauftragen.

Das Programm arbeitet mit monatlichen Antragskontingenten. Prüfen Sie vor dem geplanten Start immer die aktuelle Verfügbarkeit auf der offiziellen Antragsseite.

01

ELSTER-Unternehmenskonto

Das antragstellende Unternehmen benötigt ein gültiges eigenes ELSTER-Zertifikat.

02

Vorhaben und Kosten schärfen

Förderbereich, Digitalisierungsfortschritt, Anbieterleistungen, Zeitplan und Kosten nachvollziehbar beschreiben.

03

Unterlagen vorbereiten

Angebot, De-minimis-Angaben und die im Musterantrag genannten Nachweise vollständig bereithalten.

04

Selbst online beantragen

Das Unternehmen authentifiziert und versendet den Antrag selbst über das offizielle Portal.

05

Eingangsbestätigung abwarten

Erst danach darf das Projekt auf eigenes Risiko förderunschädlich begonnen und verbindlich beauftragt werden.

06

Bewilligen, umsetzen, auszahlen

Nach dem Bescheid binnen 18 Monaten vollständig umsetzen und alle Rechnungen bezahlen. Für Bewilligungen ab 01.11.2025 genügt regelmäßig eine Projektmitteilung; über 10.000 Euro Zuschuss ist stets ein Verwendungsnachweis nötig.

Monatliches Kontingent beachten

Ist das Kontingent ausgeschöpft, sind neue Anträge erst im Folgemonat möglich. Bereits begonnene Anträge lassen sich dann ebenfalls nicht weiterbearbeiten.

ELSTER bleibt beim Unternehmen

Zugangsdaten und Zertifikat dürfen nicht an Berater oder Dienstleister weitergegeben werden. Der Antragsteller reicht selbst ein.

07 · Häufige Fragen

Was vor dem Projekt klar sein sollte.

Antworten auf Basis der konsolidierten Richtlinie, Stand November 2025, und der offiziellen Programmhinweise. Im Zweifel gilt die amtliche Quelle.

Quellen & Downloads

Der nächste richtige Schritt

Prüfen. Vorbereiten. Selbst beantragen.

Aktuelle Kontingente, Antrag, Richtlinie und Ansprechpartner finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft.